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Verteilernetzbetreiber

Aufgabe der Verteilernetzbetreiber ist der Bau, Erhalt und Betrieb der Netzebenen Nieder- bis Hochspannung, sowie der dazugehörigen Umspannebenen.

Das deutsche Verteilernetz wird von über 800 Verteilernetzbetreibern unterschiedlichster Größe betrieben. Die Unternehmensgröße reicht vom kleinen lokalen Stadtwerk mit integrierter Netzgesellschaft bis hin zu großen entflochtenen Netzbetreibern mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden.

Das Verteilernetz umfasst die Netzebenen Hoch- bis Niederspannung. Nicht jeder Verteilernetzbetreiber betreibt jede Netzebene. Kleine Verteilernetzbetreiber betreiben in der Regel nur die Netzebenen Nieder- bis Mittelspannung, sie beziehen ihren Strombedarf also nicht über einen Übertragungsnetzbetreiber, sondern von dem ihrem Netz vorgelagerten Verteilernetzbetreiber. Die 82 größten deutschen Verteilernetzbetreiber decken 100 % der Leitungslänge in der Hochspannungsebene und etwa 80 % der Mittel- und Niederspannungsebene ab.

Ausbau und Zustand der Stromverteilernetze nehmen im Rahmen der Energiewende weiter an Bedeutung zu. Dabei ist der Verteilernetzausbau eine zentrale Grundlage für den Anschluss dezentraler Erzeuger (EE-Anlagen) sowie Verbraucher aus dem Bereich der E-Mobilität oder Wärme. Die Herausforderungen der nächsten Jahre treffen dabei im Verteilernetz auf regional sehr unterschiedliche Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen.

Grundsätzlich sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 11 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Für große Verteilernetzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden wurde die vorausschauende Planung in § 14d Energiewirtschaftsgesetz weiter konkretisiert und eine zweistufige Planung vorgesehen: Die Erarbeitung von Regionalszenarien in Planungsregionen als Grundlage für die sich anschließende Netzausbauplanung jedes einzelnen Verteilernetzbetreibers.

Im Rahmen der erstmaligen Umsetzung des § 14d Energiewirtschaftsgesetz haben sich sechs Planungsregionen des Verteilernetzes gebildet (Nord, Ost, Mitte, West, Südwest und Bayern). Die 82 großen, veröffentlichungspflichtigen Verteilernetzbetreiber sind mit ihren Netzgebieten einer dieser Planungsregionen zugeordnet. Vereinzelt erstreckt sich ein Versorgungsgebiet eines Verteilernetzbetreibers über zwei Planungsregionen, sodass eine Mitarbeit dieses Verteilernetzbetreibers in beiden Planungsregionen und damit auch an zwei Regionalszenarien erforderlich wird.

Die zu erstellenden Regionalszenarien haben neben den regionalen Entwicklungen auch klimapolitische Zielsetzungen bis zum Jahr 2045 zu berücksichtigen. Sie sind spätestens zehn Monate, bevor die Netzausbaupläne der Regulierungsbehörde vorzulegen sind, fertigzustellen. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Netzausbaupläne alle zwei Jahre in geraden Kalenderjahren zu erstellen. Die Erstellung der Netzausbaupläne (NAP) der Verteilernetzbetreiber und des Netzentwicklungsplans (NEP) der Übertragungsnetzbetreiber folgt zeitlich nunmehr aufeinander, um mit dem jeweiligen 2-Jahres-Rhythmus eine stärkere Verzahnung von NAPs und NEP zu gewährleisten.

Die Netzausbaupläne der großen Verteilernetzbetreiber stellen eine Art Bericht über den Zustand und Ausbaubedarf des eigenen Netzgebietes dar. Der § 14d Absatz 4 Energiewirtschaftsgesetz macht konkrete Inhaltsvorgaben. Demnach sind neben der Beschreibung der Entwicklung der Versorgungsaufgabe und der voraussichtlich erforderlichen Netzausbaumaßnahmen beispielsweise auch Planungsgrundsätze und Netzengpässe zu beschreiben.

Mit Einführung des § 14e Energiewirtschaftsgesetz mussten die Verteilernetzbetreiber eine Internetplattform einrichten und betreiben, auf der sowohl Regionalszenarien als auch Netzausbaupläne zu veröffentlichen sind. Die Internetplattform ist unter www.vnbdigital.de zu finden.

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