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Nichtverfügbarkeiten
Warum Kraftwerke nicht immer ihre volle Leistung bringen können.
Wenn eine Erzeugungsanlage vorübergehend nicht ihre volle Leistung erbringen kann, spricht man von einer sogenannten Nichtverfügbarkeit.
Der Umfang der Nichtverfügbarkeit wird von der gesamten Nennleistung der Anlage abgezogen. Die Nennleistung beziffert die theoretisch höchste Leistung, die ein Kraftwerk oder Turbine unter idealen Bedingungen dauerhaft erbringen kann.
Ungeplante Nichtverfügbarkeiten
Kraftwerke können aus unterschiedlichen - meist technischen - Gründen kurzfristig ausfallen. In diesen Fällen spricht man von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten. Grundsätzlich kann es, unabhängig vom Kraftwerkstyp und dem Energieträger, auch zum Ausfall einzelner Anlagenkomponenten kommen, der nicht zwangsläufig auch zu einem Komplettausfall führen muss.
Wenn in einem Dampfkraftwerk zum Beispiel ein einzelner Kondensator (in dem der Dampf nach der Turbine kondensiert wird) defekt ist, fällt im Regelfall die betroffene Turbine aus. Bei Anlagen mit nur einer Turbine kommt es dann zu einer ungeplanten, vollständigen Nichtverfügbarkeit. Verfügt das Kraftwerk über mehrere Turbinen, können die nicht betroffenen weiter Strom erzeugen und es handelt sich nur um eine anteilige Nichtverfügbarkeit.
Technische Störungen machen den Großteil der ungeplanten Nichtverfügbarkeiten aus, aber auch äußere Einflüsse können sie auslösen. So können beispielsweise Laufwasserkraftwerke bei Niedrig- oder Hochwasser nicht mit ihrer vollen Leistungsfähigkeit betrieben werden. Auch kann der Betrieb eines Kraftwerks durch Extremwetterlagen gestört werden. Dabei kann es sich je nach den Umständen sowohl um ungeplante als auch um geplante Nichtverfügbarkeiten handeln.
Ungeplante Nichtverfügbarkeiten treten in der Regel kurzfristig und unvorhersehbar auf.
Geplante Nichtverfügbarkeiten
Ein Großteil der Anlagenkomponenten wird regelmäßig gewartet, ohne dass die komplette Anlage heruntergefahren werden muss. Deshalb kann es in diesem Fall zu geringen aber geplanten Nichtverfügbarkeiten kommen.
Auch bei einer geplanten temporären Komplettabschaltung werden Kraftwerke in der Regel nicht unmittelbar abgeschaltet, sondern über einen gewissen Zeitraum heruntergefahren. Dementsprechend ist die Nichtverfügbarkeit in diesem Fall anfänglich nur gering und nimmt dann im Zeitverlauf zu. Gleiches gilt umgekehrt, wenn ein Kraftwerk hochgefahren wird. Diesen Vorgang nennt man „Abfahrts- und Anfahrtsrampe“. Bei Kohlekraftwerken dauert dieser Prozess etwa einen Tag.
Revisionen sind längerfristig geplante Überprüfungsprozesse mit einem höheren Umfang als reguläre Wartungsarbeiten. Dabei wird in der Regel ein ganzer Kraftwerksblock bzw. eine ganze Turbine abgeschaltet. Inspiziert und gewartet. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern.
Im Sommer können auch die Beschränkungen beim Wärmeeintrag in Fließgewässer dafür sorgen, dass ein Kraftwerk nicht mit voller Leistung betrieben wird, beziehungsweise betrieben werden darf, da nur geringere Mengen an Kühlwasser abgegeben werden dürfen.
Geplante Nichtverfügbarkeiten sind - anders als ungeplante – bereits im Vorfeld bekannt. Bei entsprechend großen Kraftwerken werden geplante Nichtverfügbarkeiten bereits im Voraus auf bestimmten Transparenzseiten veröffentlicht. So können sich andere Marktteilnehmer auf diese Nichtverfügbarkeit einstellen.