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Engpassbewirtschaftung an der Grenze zu Österreich
Es kann nur so viel Strom gehandelt werden, wie die Netzkapazität hergibt.
Am 1. Oktober 2018 wurde die sogenannte Engpassbewirtschaftung an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich eingeführt. Bis dahin war Österreich Teil der Gebotszone mit Deutschland und Luxemburg, sodass uneingeschränkter Stromhandel zwischen diesen Ländern möglich war. Damit ist die Grenze zu Luxemburg die letzte verbliebene zu Deutschland, an welcher keine Engpassbewirtschaftung erfolgt und der Stromhandel uneingeschränkt stattfinden kann.
Österreichische Händler können seither nur so viel Strom kaufen, wie die Stromleitungen übertragen können, also die Netzkapazität hergibt.
Sowohl langfristiger als auch kurzfristiger Handel ist in einer Höhe von mindestens 4,9 GW möglich. Eine Handelsbeschränkung kommt nur dann zum Tragen, wenn aufgrund von hohen Handelswerten die physikalischen Kapazitäten des Netzes überschritten würden. In diesen Stunden unterscheidet sich dann auch der Großhandelspreis in Deutschland und Österreich voneinander. Zu den anderen Zeiten des Jahres sind die Preise aufgrund der Marktkopplung meist identisch.
Dass sich Deutschland, Luxemburg und Österreich zuvor in einer gemeinsamen Stromgebotszone befanden, hatte für den Stromhandel einen Vorteil:
Strom konnte auf dem Großhandel unbegrenzt zwischen diesen Ländern zum identischen Preis gehandelt werden. Windstrom aus Schleswig-Holstein oder in Nordrhein-Westfalen konventionell erzeugter Strom war für einen österreichischen Stromverbraucher genauso teuer wie zum Beispiel für ein Hamburger Industrieunternehmen.
Gleichzeitig stellte dies das Stromnetz aber auch vor Herausforderungen: Das innerdeutsche Netz und die Grenzkuppelleitungen – also die Leitungen, die zwei Länder elektrisch miteinander verbinden – haben physikalisch begrenzte Transportkapazitäten. Wenn mehr Strom gehandelt wird als transportiert werden kann, wird die Leitung zum Engpass. Dann müssen die Netzbetreiber mit sogenanntem Redispatch dafür sorgen, dass die überbeanspruchte Leitung wieder entlastet wird. Dieser Redispatch ändert die Einspeisung des Stroms während der Handel unverändert bleibt, genauer: der Übertragungsnetzbetreiber fordert Kraftwerke vor dem Engpass auf, die Einspeisung zu drosseln, und Kraftwerke hinter dem Engpass dazu die Einspeisung zu erhöhen.
Dies ist mit einem verzweigten Netz aus Wasserrohren vergleichbar: Sind die Leitungen an einer Stelle bereits ausgelastet, so kann das Wasser durch einen Umweg über freie Leitungen fließen und gelangt so zum Zielort.
Die Kosten für diese „Fahrplananpassungen“ werden über die Netzentgelte finanziert. Diese Kosten trägt also letztlich der Stromkunde. Der uneingeschränkte Handel zwischen Deutschland und Österreich hatte in der Vergangenheit so häufig für Überlastungen gesorgt und Redispatch zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit erforderlich gemacht, dass ein Engpassmanagement eingeführt werden musste.
Ein Teil des gehandelten Stroms zwischen Deutschland und Österreich fließt auch immer durch die Netze unserer Nachbarländer, zum Beispiel durch Polen und Tschechien. Grund dafür sind die physikalischen Gesetze, nach denen sich ein Stromfluss im Stromnetz verteilt.
Der geringste Widerstand liegt nicht zwangsläufig auf der kürzesten Strecke. Ein Teil des Stroms fließt in sogenannten Ringflüssen immer auch durch die Netze von unbeteiligten Nachbarstaaten, ehe er in das eigentliche Ziel Österreich gelangt. Durch sie war ein Teil der Grenzkuppelleitungen bereits genutzt.
Dies hat zuvor wiederholt auch zu Einschränkungen beim Handel mit anderen Nachbarländern beigetragen, die von dem jeweiligen Handelsgeschäft jedoch selbst nicht profitierten. Durch die Einführung der Engpassbewirtschaftung sollten daher auch die Netze der Nachbarländer entlastet, Netzengpässe vermieden und der Einsatz von Redispatch und die damit verbundenen Kosten reduziert werden.