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Status quo zur Verbreitung des bidirektionalen Ladens
05.11.2024 - Die Bundesnetzagentur hat erstmals nach der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) auf der Basis von Informationen der Netzbetreiber den Beitrag des bidirektionalen Ladens für das Stromsystem evaluiert. Demnach ist die Technologie gegenwärtig noch kaum verbreitet.
Nach Artikel 15 Abs. 4 der AFIR hat die Bundesnetzagentur bis zum 30. Juni 2024 und danach alle drei Jahre zu bewerten, inwieweit bidirektionales Laden zur Verringerung der Nutzer- und Systemkosten und zur Steigerung des Anteils an Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Stromsystem beiträgt. Die Berichterstattung soll dabei auf Grundlage von Beiträgen der Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber erfolgen.
Mit der Monitoringabfrage nach § 35 EnWG hat die Bundesnetzagentur hierzu im Frühjahr 2024 die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber zur aktuellen Verbreitung des bidirektionalen Ladens im jeweiligen Netzgebiet befragt.
Bei bislang 24 von 743 Netzbetreibern wird die Technologie nach Angabe der Netzbetreiber genutzt: 12 Netzbetreiber (ca. 2%) meldeten eine vereinzelte Nutzung und 12 Netzbetreiber (ca. 2%) eine Nutzung im Rahmen von Pilotprojekten.
Darüber hinaus wurden die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber entsprechend Art. 15 Abs. 4 AFIR um Einschätzung gebeten, ob das bidirektionale Laden zur Verringerung der Nutzer- und Systemkosten und/oder zur Steigerung des Anteils an Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Stromsystem führt.
Die Antworten der 24 Verteiler- und Übertragungsnetzbetreiber, in deren Netzgebiet bidirektionales Laden bereits stattfindet, fallen unterschiedlich aus. Knapp ein Drittel gibt an, dass bidirektionales Laden zur Verringerung der Nutzer- und Systemkosten und/oder zur Steigerung des Anteils an Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Stromsystem führe. Etwas mehr als ein Drittel der Netzbetreiber gibt wiederum an, dass derartige positive Effekte für Nutzer und/oder Stromsystem mit der Nutzung von bidirektionalem Laden nicht einhergingen. Die übrigen 7 Netzbetreiber haben diesbezüglich keine Einschätzung abgegeben bzw. abgeben können, etwa mangels systematischer Erfassung und Analyse der Wirkungsweise.
Die Ergebnisse der Befragung der Netzbetreiber bestätigen die bisherigen Erkenntnisse der Bundesnetzagentur, dass bidirektionales Laden gegenwärtig nur vereinzelt Anwendung findet, beispielsweise. im Rahmen von Pilotprojekten. Die in der AFIR angelegte nächste Evaluierung wird zur Nutzung und deren Wirkung auf Nutzer- und Systemkosten weitere Erkenntnisse liefern.