Hinweis: Diese Webseite ist für die von Ihnen genutzte Browser-Version nicht optimiert.
Weitere Länder nun Teil des „Flow Based Market Couplings“
Die Einführung der Kapazitätsberechnungsmethode des „Flow Based Market Couplings“ wird zu einer effizienteren Nutzung der Übertragungskapazität einer ganzen Region, bestehend aus 13 Ländern führen.
Beim „Flow Based“ bzw. lastflussbasierten Ansatz handelt es sich um eine wohlfahrtsoptimierende Kapazitätsberechnungsmethode. Dabei wird die Kapazität auf den vom grenzüberschreitenden Handel beeinflussten Netzelementen (kritischen Netzelementen) unter Berücksichtigung der geltenden Mindesthandelskapazitäten bestimmt. Der Prozess basiert auf den Netzdaten und Modellen der Übertragungsnetzbetreiber und stellt den technisch möglichen Stromhandel dar, welcher dem Markt zur Realisierung der Handelsgeschäfte angeboten wird.
Im Anschluss ermittelt ein komplexer Algorithmus die wohlfahrtsoptimale Aufteilung der Handelskapazitäten auf die jeweiligen Gebotszonengrenzen unter Berücksichtigung der Marktgebote. Die Ergebnisse dieser beiden Berechnungen bilden dann das Handelsergebnis des Day-Ahead-Marktes, also entsprechende Zuschläge für Handelsgebote und die Day-Ahead-Strompreise. Durch das Market Coupling werden die Strommärkte der beteiligten Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) automatisch miteinander verknüpft. Das koordinierte Verfahren und die optimale Nutzung der Übertragungskapazitäten wird zu noch mehr Stromhandel sowie in Folge einer Preisangleichung der Länder führen.
Seit Mai 2015 wird die lastflussbasierte Marktkopplung bereits im Day-Ahead-Handel für einige Ländergrenzen (Belgien, Deutschland/Luxemburg, Frankreich, Niederlande, Österreich) angewandt. Nun wird diese Art und Weise der Kapazitätsberechnung auf die gesamte Kapazitätsberechnungsregion in Zentraleuropa („CCR Core“) ausgeweitet.
Mit der Einführung des Flow-Based Market Couplings wurde eine Vorgabe aus der Verordnung 2015/1222 der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Kapazitätszuweisung und das Engpassmanagement (Artikel 20), auch CACM-Verordnung genannt, umgesetzt. Die Ausführung erfolgt durch die Übertragungsnetzbetreiber, welche die Netzmodelle und –daten als Grundlage für die Kapazitätszuteilung bereitstellen und die NEMOs (Nominated Electricity Market Operators), welche die Gebote der Marktparteien wohlfahrtsoptimal zuschlagen.